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(Vor-)Urteile und Freisprüche |
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Angler vernichten Fischbestände
Freispruch: Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich mehr als 50 Millionen Mark für Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen amtlich genehmigte Bestands-Kontroll-fischungen.
Angler sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
Quelle: Blinker 5/2001 Seite110
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