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(Vor-)Urteile und Freisprüche |
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Angler zertrampeln die Ufervegetation
Freispruch: An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.
Quelle: Blinker 5/2001 Seite110
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