(Vor-)Urteile und Freisprüche

Angler zertrampeln die Ufervegetation

Freispruch:
An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.

Quelle: Blinker 5/2001 Seite110
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