(Vor-)Urteile und Freisprüche

Angeln gehört verboten

Freispruch:
Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.

Quelle: Blinker 5/2001 Seite110
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