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(Vor-)Urteile und Freisprüche |
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Angler zahlen nichts für die Nutzung
Freispruch: Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.
Quelle: Blinker 5/2001 Seite110
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