(Vor-)Urteile und Freisprüche

Angler zahlen nichts für die Nutzung

Freispruch:
Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.

Quelle: Blinker 5/2001 Seite110
«Zurück»